AGB  (allgemeine Geschäftsbedingungen / Stand 05.04.2020)

 

1. Bootsanmietung

Es gelten die folgenden Mietbedingungen für alle Motorboote der Firma Reinhard Seggewiss  (im weiteren "Vermieter") genannt:

 

a. Bei grob fahrlässigem Verhalten, rücksichtsloser Fahrweise insbesondere unter Einfluss von Drogen oder Alkohol wird das Boot ohne Erstattungsansprüche eingezogen.

 

b. Jegliche Art von Schäden sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

 

c. Der Vermieter ist verantwortlich für die Sicherheit und des techn. einwandfreien Zustandes der Boote. Etwaige Schadensfälle (auch Rettungskosten) sind durch eine entsprechende Versicherung während der Mietdauer abgedeckt. Der Eigenanteil (Selbstbehalt) beträgt 12.000 NOK und muss in voller Höhe in einem darüberhinaus gehenden Schadenfall vom Verursacher vor Ort gezahlt werden. Schäden unter 12.000 NOK werden ebenfalls vor Ort nach fachkundiger Einschätzung der Schadenshöhe oder -soweit möglich- der tatsächlichen Reparaturkosten abgerechnet.

Am Anreisetag kann vor Ort auf Wunsch eine Zusatzversicherung zur Reduzierung des Eigenanteils auf 3.000 NOK abgeschlossen werden. Der Preis hierfür beträgt 200 NOK pro Miettag.

 

d. Verursacht der Mieter oder einer der Insassen des gemieteten Bootes einen Schaden, verpflichtet er sich, diesen zu ersetzen. Darunter fallen auch Schäden oberhalb oder unterhalb der Wasserlinie wie auch Motor, Propeller oder Ausrüstungsgegenstände. In einzelnen Fällen können etwaige Schäden nicht von der Versicherung abgedeckt sein, wie z.B. Schäden durch falsche Betankung oder durch grobe Fahrlässigkeit, insbesondere alle Schäden unter Alkoholeinfluss. Jegliche Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen bei Totalausfall und Unbrauchbarkeit des Bootes, welche durch höhere Gewalt, einem Dritten oder durch den Mieter selbst hervorgerufen wurden.

 

e. Der Mieter ist der Bootsführer, der auch die Verantwortung für alle Insassen hat. Nur er entscheidet, ob gefahren wird, oder nicht. Er hat dafür zu sorgen, dass jeder im Boot geeignete Sicherheitskleidung z.B. Rettungswesten trägt. Ferner erklärt er, das angemietete Boot nach Einweisung durch den Vermieter, sicher fahren zu können, und sich mit der Bedienung der sicherheitsrelevanten Hilfsmittel, wie auch Echolot,Gps sowie einer geeigneten Seekarte vor Antritt der Fahrt vertraut gemacht zu haben.

 

f. Das Boot darf nur mit der maximalen Personenzahl besetzt werden und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden.

 

g. Es dürfen keine Veränderungen am Boot vorgenommen werden.

 

h. Die Verwendung des Bootes zum Abschleppen oder zur Bergung ist nicht gestattet. Ausnahme sind Notsituationen. Jeder ist verpflichtet, in Seenot geratene Personen zu helfen!

 

i. Die Boote sind nur im Hafen Bygstad an den vorgesehenen Stellen zu parken. Keinesfalls dürfen die Boote an Land gezogen werden.

 

j. Die Boote sind nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu nutzen. Andere Vorhaben müssen vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.

 

k. Im Hafenbereich ist umsichtig, in langsamer Fahrt und ohne Wellenschlag zu fahren! Alle Gefahrenstellen, Flachzonen und auch Bojen, Fender, Netze oder dergleichen, sind stets weiträumig zu umfahren.

 

l. Sollte das vom Gast bestellte Boot nicht vorrätig sein, so ist der Vermieter berechtigt ein anderes Boot bereitzustellen, welches jedoch im Preissegment nicht unter dem Bestellten liegen darf. Bei Eintritt eines solchen Falls werden dem Gast auch bei der Bereitstellung eines wesentlich teureren Ersatzbootes keine Zusatzkosten auferlegt.

 

m. Es werden keine Boote an Mieter herausgegeben wenn der Mieter nicht die erforderliche Altersstufe erreicht hat, oder der Anforderung zum Führen eines Motorbootes mit einer Motorisierung von über 25 PS nicht nachkommen kann.

 

n. Gerichtsstand für beide Seiten ist Førde/Sogn-og Fjordane

 

 

2. Reservierung von Ferienwohnung und/oder Boot

Wird im Zeitraum von 6 Monaten oder länger, vor dem gewünschten Anreisetermin reserviert, so beträgt die Reservierungszeit maximal bis zu 2 Wochen.

Im Zeitraum innerhalb von 0 bis 6 Monaten vor dem gewünschten Anreisetermin kann nur fest gebucht werden. Reservierungen sind in dem Zeitraum nicht mehr möglich.

 

3. Stornierung von Ferienwohnung und/oder Boot

Bei Stornierung durch den Gast können folgende Kosten entstehen:

Bis 100. Tag vor Reisebeginn              20% des Gesamtbetrages

Ab 99. bis 70. Tag vor Reisebeginn   40% des Gesamtbetrages

Ab 69. bis 50. Tag vor Reisebeginn   50% des Gesamtbetrages

Ab 49. bis 35. Tag vor Reisebeginn   70% des Gesamtbetrages

Ab 34. bis   4. Tag vor Reisebeginn    90% des Gesamtbetrages

Ab 3. Tag vor Reisebeginn                   100% des Gesamtbetrages

Darüberhinaus sind in bestimmten Fällen auch Stornierungen und damit verbundene vom Vermieter in der Höhe nach zu bestimmende Härtefall-Rückerstattungen auf Kulanzbasis bei z.B. plötzlicher Arbeitslosigkeit, Krankheit, Todesfall etc. möglich.

Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung

Haftungsausschluss tritt bei höherer Gewalt ein, die wir wie folgt definieren: höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks etc. In derartigen Fällen besteht seitens des Mieters keinerlei Anspruch auf Erstattung.

Haftungsbeschränkung tritt ein bei Explosion, Brand oder Naturkatastrophen durch die die vom Mieter gemieteten Gegenstände unbrauchbar wurden. Jedoch werden dem Mieter im Falle solcher Ereignisse seine etwaigen gezahlten Leistungen ersetzt.

 

4. Stornierung durch den Vermieter bei Nichtzahlung und/oder verspäteter nicht abgesprochener Zahlung durch den Gast

Bei Nichtzahlung oder nicht abgesprochener Zahlungsverzögerung kann der Vermieter ohne weitere Ankündigung vom Vertrag bzw. von der Buchung (Buchungsbestätigung) zurücktreten. Der Tag der vollständigen Bezahlung gilt in solchem Fall bei einer hierdurch fällig gewordenen Reiserückzahlung vom Vermieter als Stornierungstag von dem wie vor unter Punkt 3. angegebenen Kosten entstehen. 

 

5. Topfisch-Wahlen, Hexenkessel und andere Wettbewerbe

Gewinner müssen sich innerhalb von 4 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich melden!

Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt sein Gewinn.

Alle bei Wettbewerben zu gewinnenden Reisegutscheine sind inhaberbezogene, nicht übertragbare Reisegutscheine.

Die Gültigkeitsdauer der inhaberbezogenen Reisegutscheine beträgt 3 Jahre ab Bekanntgabe der Gewinner.                                          

 

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist 6800 Førde/Norwegen.

 

Reinhard Seggewiss

Fiskecamp Dalsfjord / Båtutleige Bygstad

Rv57 Småbåthamn

N- 6977 Bygstad / Dalsfjorden

 

Organisasjonsnr. MVA 911 686 86

 

Tel. 0047-902 540 40